Nachschulung
Schaltberechtigung für Hochspannungsanlagen

Seminar-Nr. 5033

Ziel

  • „Die Erhaltung der fachlichen Fähigkeiten eines Schaltberechtigten ist durch regelmäßige Unterweisungen sicherzustellen.“

  • Diese Forderung beruht auf der Pflicht des Arbeitgebers zum Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer, die in der Elektroschutzverordnung (ESV 2003) festgelegt ist. Der Anlagenverantwortliche darf eine Schaltberechtigung nur jenen Personen erteilen, die über ausreichende Kenntnisse der anwendbaren Normen und Vorschriften, der betrieblichen Arbeitsanweisungen und - als wesentliches Element - die Fähigkeit zur selbständigen Beurteilung möglicher Gefährdungen bei der Arbeit mit elektrischen Schaltanlagen verfügen. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung der Kenntnisse.

  • Dieses Seminar unterstützt daher den Anlagenverantwortlichen bei der Wissensvermittlung zur Beurteilung elektrischer Gefährdungen und zur Aktualisierung der Kenntnisse der anwendbaren Normen und Vorschriften. 

    Inhalt

    Zielgruppe

    Schaltberechtigte Personen, deren Ausbildung mehr als 4 Jahre zurückliegt.

    Dauer

    1 Tag (8 Stunden)

    Voraussetzung

    Für die praktischen Übungen muss am Seminarort eine geeignete Schaltanlage sowie ein verantwortlicher Schaltberechtigter zur Verfügung stehen.